Wann kann’s losgehen?
Mit der Ausbildung kannst du sogar schon mit 16 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung darfst du drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen und die praktische Prüfung einen Monat vor deinem 17. Geburtstag.
Wer darf meine Begleitperson sein?
Beim BF17 darfst du nur mit einer oder mehreren Begleitpersonen fahren. Diese musst du bei der Antragsstellung angeben. Doch es darf nicht jeder eine Begleitperson sein. Die Begleitperson muss folgende Kriterien erfüllen:
- mindestens 30 Jahre alt sein
- mindestens 5 Jahre ununterbrochen den Führerschein Klasse B (Klasse 3) besitzen
- darf nicht mehr wie einen Punkt beim Fahreignungsregister, bzw. maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
- muss während der Fahrt mit dir weniger als 0,5 Promille Blutalkohol haben
Dein Begleiter ist aber kein (Ersatz)Fahrlehrer.
Wann bekomme ich meinen „normalen“ Führerschein?
Du erhälst anstatt des bekannten Führerscheins aus Plastik eine sogenannte Prüfungsbescheinigung. Diese gilt als Führerschein. Auf der Bescheinigung sind deine 3 Begleitpersonen aufgelistet. Achtung: Die Gültigkeit der Bescheinigung ist begrenzt. Sie gilt bis maximal 3 Monate nach Vollendung deines 18. Lebensjahres.
Habe ich eine Probezeit?
Selbstverständlich, die Probezeit beginnt sobald du die Prüfungsbescheinigung überreicht bekommst