Der Andy macht Urlaub 😉
Vom 14.05.2026 bis zum 07.06.2026 bleibt die Fahrschule geschlossen.
Ab dem 08.06.2026 bin ich wieder für euch da.

Möchtest Du einfach und schnell Deinen Führerschein machen? Dann komm bei uns vorbei!
Seit 30 Jahren sind wir Euer kompetenter und zuverlässiger Partner in allen Angelegenheiten rund um den Führerschein – egal, ob PKW, LKW, Motorrad oder Nachschulungen. Wir lieben das Fahren und garantieren dir die volle Unterstützung bei Theorie und Praxis.
Für Fragen stehe ich Euch selbstverständlich rund um die Uhr zur Verfügung. Gerne dürft ihr auch in den theoretischen Unterricht rein schnuppern, natürlich kostenfrei.
Mit Witz, Charme und dem nötigen Respekt haben es bisher alle erfolgreich geschafft und ihr schafft es auch.
Mit Andys Fahrschule macht das Fahren lernen Spaß!
Vereinbare noch heute einen Termin für Deine Anmeldung
06147 501 6641

Wie viele Stunden jemand braucht kann ich natürlich nicht sagen, da ich kein Hellseher bin. Es hängt von jedem selbst ein wenig ab. Wie und wann habt ihr immer Zeit? Wie regelmäßig kann man üben? Wie schnell will man den Führerschein und wie schnell begreift man um was es da alles geht?

Du willst schon vor deinem 18. Geburtstag hinter dem Steuer sitzen? Dann nix wie los! Bei uns findest du alle wichtigen Infos für den Führerschein ab 17!
Ab wann kann’s losgehen und was muß ich beachten?
Mo. von 16.30 Uhr – 20.00 Uhr
Do. von 16.30 Uhr – 19.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Mo. von 18.30 Uhr – 20.00 Uhr
Do. von 18.00 Uhr – 19.30 Uhr



Vom 14.05.2026 bis zum 07.06.2026 bleibt die Fahrschule geschlossen.
Ab dem 08.06.2026 bin ich wieder für euch da.
Auf was wir doch alle so sehnlichst gewartet haben, ist seit dem 01.01.2020 verabschiedet und in Kraft getreten, die Schlüsselnummer B 196.
Was ist das? Mit Eintragung der Schlüsselnummer B196 darf der Inhaber eines Autoführerscheins Leichtkrafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder bis 125ccm und max. 11 KW / 15 PS) fahren.
Am 09.12.2020 ist nun endlich die lang erwartete FE Klasse B-197 in Kraft getreten.
Fahrschüler dürfen, seit dem 01.04.2021, nach erfolgreicher Schulung auf einem Schaltfahrzeug und einer abschließenden 15 minütigen Überprüfungsfahrt, mit einem Automatik-Fahrzeug ihre Führerscheinprüfung ablegen und danach, ohne Einschränkungen, Fahrzeuge mit Schalt oder auch Automatik-Getriebe fahren.
Schaltstunden, die vor dem 09.12.2020 durchgeführt wurden, dürfen hier nicht angerechnet werden, da die Verordnung erst am 09.12.2020 ins Leben gerufen wurde.
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