Astheimer Straße 68, 65468 Trebur
06147 / 501 6641
mail@fahrschuleandy.de
    Führerschein Anmeldung

    Führerschein mit 17 (BF17)

    Wann kann’s losgehen?

    Mit der Ausbildung kannst du sogar schon mit 16 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung darfst du drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen und die praktische Prüfung einen Monat vor deinem 17. Geburtstag.

    Wer darf meine Begleitperson sein?

    Beim BF17 darfst du nur mit einer oder mehreren Begleitpersonen fahren. Diese musst du bei der Antragsstellung angeben. Doch es darf nicht jeder eine Begleitperson sein. Die Begleitperson muss folgende Kriterien erfüllen:

    • mindestens 30 Jahre alt sein
    • mindestens 5 Jahre ununterbrochen den Führerschein Klasse B (Klasse 3) besitzen
    • darf nicht mehr wie einen Punkt beim Fahreignungsregister, bzw. maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
    • muss während der Fahrt mit dir weniger als 0,5 Promille Blutalkohol haben

     

    Dein Begleiter ist aber kein (Ersatz)Fahrlehrer.

    ACHTUNG!

    Beim Fahren musst du unbedingt die Prüfungsbescheinigung UND deinen Ausweis dabei haben. Warum? Da auf der Prüfungsbescheinigung kein Lichtbild von dir ist gilt die Prüfungsbescheinigung nur in Kombination mit deinen Ausweis.

    Die Prüfungsbescheinigung gilt nur in Deutschland und Österreich.

    Damit du auch wirklich alleiniger verantwortlicher Fahrzeugführer bist raten wir dir deine Begleiter bei uns in die Aufgabe einweisen zu lassen

    Wann bekomme ich meinen „normalen“ Führerschein?

    Du erhälst anstatt des bekannten Führerscheins aus Plastik eine sogenannte Prüfungsbescheinigung. Diese gilt als Führerschein. Auf der Bescheinigung sind deine 3 Begleitpersonen aufgelistet. Achtung: Die Gültigkeit der Bescheinigung ist begrenzt. Sie gilt bis maximal 3 Monate nach Vollendung deines 18. Lebensjahres.

    Tipp: Stelle rechtzeitig einen Antrag für den „normalen“ Führerschein, dann darfst du ab 18 alleine fahren!

    Habe ich eine Probezeit?

    Selbstverständlich, die Probezeit beginnt sobald du die Prüfungsbescheinigung überreicht bekommst