Der Andy macht Urlaub 😉
Vom 14.05.2026 bis zum 07.06.2026 bleibt die Fahrschule geschlossen.
Ab dem 08.06.2026 bin ich wieder für euch da.
Vom 14.05.2026 bis zum 07.06.2026 bleibt die Fahrschule geschlossen.
Ab dem 08.06.2026 bin ich wieder für euch da.
Auf was wir doch alle so sehnlichst gewartet haben, ist seit dem 01.01.2020 verabschiedet und in Kraft getreten, die Schlüsselnummer B 196.
Was ist das? Mit Eintragung der Schlüsselnummer B196 darf der Inhaber eines Autoführerscheins Leichtkrafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder bis 125ccm und max. 11 KW / 15 PS) fahren.
Am 09.12.2020 ist nun endlich die lang erwartete FE Klasse B-197 in Kraft getreten.
Fahrschüler dürfen, seit dem 01.04.2021, nach erfolgreicher Schulung auf einem Schaltfahrzeug und einer abschließenden 15 minütigen Überprüfungsfahrt, mit einem Automatik-Fahrzeug ihre Führerscheinprüfung ablegen und danach, ohne Einschränkungen, Fahrzeuge mit Schalt oder auch Automatik-Getriebe fahren.
Schaltstunden, die vor dem 09.12.2020 durchgeführt wurden, dürfen hier nicht angerechnet werden, da die Verordnung erst am 09.12.2020 ins Leben gerufen wurde.
Wer hinter einer Fahrschule her fährt, reagiert oft rüde
Die Zahlen sind eindeutig: Verkehrsdelikte auf bayerischen Straßen werden stetig mehr. Insbesondere die Zahl der Verstöße gegen die vorgeschriebene Geschwindigkeit steigt. Registrierte das bayerische Polizeiverwaltungsamt bei der technischen Verkehrsüberwachung im Jahr 2010 noch 838 143 Tempoüberschreitungen, waren es 2012 schon 1 006 035. Im Jahr 2014 gar stieg die Zahl auf 1 101 642. Die Dunkelziffer ist fraglos deutlich höher – schließlich werden Straßen nur punktuell überwacht.
Ab dem 01.05.2014 schreibt die Anlage 7 der Fahrerlaubnisverordnung ( FEV ) unter 2.2.18 vor, das bei Prüfungsfahrten der Klassen A, A1, A2 und AM, der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung tragen muss. Das hat der Bundesrat am 11.04.2014 beschlossen.
Jetzt wird es ernst: Ab Mai gilt der neue „Punktekatalog“
Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Weste vorhanden sein. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen.
Änderungen ab 19.01.2013:
In der Klasse A1 fällt die 80 Km/h Beschränkung für die unter 18 Jährigen weg.
Die Klasse A-begrenzt wird in die Klasse A2 umbenannt und die Leistung von 34 auf 48 PS angehoben.
Die Klasse A direkt nennt sich ab Januar nur noch Klasse A. Das Einstiegsalter wird von 25 auf 24 Jahre herabgesetzt.
Selbstverständlich könnt ihr bei mir auch den Führerschein mit 17 für PKW und Anhänger erwerben.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürft ihr dann mit euren, beim Strassenverkehrsamt beantragten, Begleitpersonen ab dem 17. Lebensjahr nach erfolgreicher Führerscheinprüfung fahren.
Wer hinter einem Fahrschulauto fährt, muss damit rechnen, dass dieses plötzlich bremst. Deshalb muss ein größerer Sicherheitsabstand als vorgeschrieben gehalten werden, damit ein Auffahren vermieden wird. Das urteilte das Trierer Landgericht.
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