Früher war vieles anders!
Heute ist nicht mehr alles so wie früher. Viele Dinge im Strassenverkehr haben sich im laufe der Jahre geändert. Einiges wurde abgeschafft, einiges kam neu hinzu und manches wurde verändert.
Ein einfaches kleines Beispiel ist z.B. das Blinken beim folgen der Vorfahrtsstrasse. Vor 1971 war das verboten, ab 1971 wurde dieses Gesetz aber geändert sodas jeder Verkehrsteilnehmer blinken muss wenn er dem Verlauf der Vorfahrtsstrasse folgen möchte.
Um Konfrontationen mit Ihren Kindern zu vermeiden versuchen Sie für Neues offen zu sein.
Auf der Seite: www.fahrtipps.de können Sie unter der Rubrik „neue Regeln“ alle Neuerungen einmal in aller Ruhe nachlesen.
Viel Spaß dabei.
Hier noch ein kleines Beispiel:
Viele Fahrer sind der Meinung, Spielstrasse und Verkehrsberuhigter Bereich wären das gleiche, dem ist natürlich nicht so.
Den Verkehrsberuhigten Bereich darf man mit Schrittgeschwindigkeit ( 4 – 7 km/h ) durchfahren während man in die Spielstrasse überhaupt nicht hineinfahren darf.