Am 09.12.2020 ist nun endlich die lang erwartete FE Klasse B-197 in Kraft getreten.

Fahrschüler dürfen, seit dem 01.04.2021, nach erfolgreicher Schulung auf einem Schaltfahrzeug und einer abschließenden 15 minütigen Überprüfungsfahrt, mit einem Automatik-Fahrzeug ihre Führerscheinprüfung ablegen und danach, ohne Einschränkungen, Fahrzeuge mit Schalt oder auch Automatik-Getriebe fahren.

Schaltstunden, die vor dem 09.12.2020 durchgeführt wurden, dürfen hier nicht angerechnet werden, da die Verordnung erst am 09.12.2020 ins Leben gerufen wurde.

 

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