Ab dem 01.05.2014 schreibt die Anlage 7 der Fahrerlaubnisverordnung ( FEV ) unter 2.2.18 vor, das bei Prüfungsfahrten der Klassen A, A1, A2 und AM, der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung tragen muss. Das hat der Bundesrat am 11.04.2014 beschlossen.
Hierzu wird auch ganz genau aufgeführt wie diese auszusehen hat:
- Passender Motorradhelm
- Motorradhandschuhe
- Eng anliegende Motorradjacke
- Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert)
- Motorradhose
- Motorradstiefel
Jeans, knöchelhohe Turnschuhe, Winterjacke und Winter oder Skihandschuhe sind nicht mehr zulässig.