Änderungen ab 19.01.2013:
In der Klasse A1 fällt die 80 Km/h Beschränkung für die unter 18 Jährigen weg.
Die Klasse A-begrenzt wird in die Klasse A2 umbenannt und die Leistung von 34 auf 48 PS angehoben.
Die Klasse A direkt nennt sich ab Januar nur noch Klasse A. Das Einstiegsalter wird von 25 auf 24 Jahre herabgesetzt.
Wegfall der theoretischen Ausbildung / Prüfung und der Sonderfahrten bei Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder von der Klasse A2 auf die Klasse A nach mind. 2 jährigem Vorbesitz.
Der automatische Aufstieg nach 2 Jahren (von klein auf groß) ist wegfallen.
Des Weiteren kommt noch eine neue Anhängerklasse ( B-96 ) hinzu ( bis 4,25 t ) und in der Klasse BE wird das Gewichtsverhältnis ( Zugfahrzeug + Anhänger ) vereinfacht. ( ab 4,25 t )
Die Klasse M wird mit der Klasse S zusammengeführt und in die Klasse AM umbenannt.
Gültigkeitsdauer des Führerscheins 15 Jahre!
Alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 erworben werden, sind nur noch 15 Jahre gültig. Dies bedeutet aber nicht das ihr nach 15 Jahren einen neuen Führerschein machen müsst, ihr müsst nur den Kartenführerschein mit einem neuen Bild erneuern lassen (wie beim Personalausweis / Reisepass).
Für alle anderen Führerscheininhaber beginnt die Umtauschpflicht erst ab 2033.