Auf was wir doch alle so sehnlichst gewartet haben, ist seit dem 01.01.2020 verabschiedet und in Kraft getreten, die Schlüsselnummer B 196.
Was ist das? Mit Eintragung der Schlüsselnummer B196 darf der Inhaber eines Autoführerscheins Leichtkrafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder bis 125ccm und max. 11 KW / 15 PS) fahren.
Um diese Schlüsselnummer zu erhalten, muss an einer so genannten Fahrerschulung teilgenommen werden, die aus mind. 4 x 90 Minuten Theorie und 5 x 90 Praxis besteht.
Nach erfolgreicher Schulung bekommt der Bewerber eine Bescheinigung, mit dieser er dann bei der Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl B196 in den Führerschein eingetragen bekommt.
Eine Prüfung gibt es hierfür nicht!
Es kann mit dieser Schulung auch kein Aufstieg auf eine höhere Motorrad-Klasse (Stufenaufstieg) erfolgen.
Voraussetzung: Vorbesitz Klasse B (früher 3) seit mind. 5 Jahren, Mindestalter ist 25 Jahre. B196 ist nur in Deutschland gültig.