Selbstverständlich könnt ihr bei mir auch den Führerschein mit 17 für PKW und Anhänger erwerben.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürft ihr dann mit euren, beim Strassenverkehrsamt beantragten, Begleitpersonen ab dem 17. Lebensjahr nach erfolgreicher Führerscheinprüfung fahren.

Die Begleitpersonen müssen mindestens das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 5 Jahren dauerhaft im Besitz der Fahrerlaubnissklasse B(oder alte Klasse 3) sein und dürfen nicht mehr als 3 Punkte beim Kraft-Fahrtbundesamt in Flensburg haben.

Mehr Erfahrt Ihr unter: Führerschein mit 17 (BF17)

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